Handelsüberwachung

Die Rechtsaufsicht und Handelsüberwachung ist in drei Ebenen gegliedert.
Handelsüberwachungsstelle – Börse Düsseldorf
- Überwachung des Handels an der Börse und der Börsengeschäftsabwicklung
- lückenlose Erfassung aller Börsengeschäftsdaten
- Ermittlung bei zweifelhaftem Zustandekommen von Börsenpreisen
Börsenaufsicht des Landes – Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
- Rechts- und Marktaufsicht
- Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften
- Genehmigung der Börsenordnung
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Insiderdelikte
- Kursmanipulation
- Genehmigung von Verkaufsprospekten
- Publizitätspflichten der Emittenten


