Börsenorgane

Übersicht über die Börsenorgane der Börse Düsseldorf
Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe des Börsengesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen, welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgütern und Rechten innerhalb des Systems nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringen oder das Zusammenbringen fördern, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Handelsobjekte führen.
(Definition gem. §2 Abs. 1 BörsG)
Das Börsengesetz sieht folgende Börsenorgane vor:
zuständig u.a. für
- Erlass der Börsenordnung, Geschäftsbedingungen und Gebührenordnung
- Überwachung der Geschäftsführung
- Wahl Sanktionsausschuss
- Entscheidung über alle Sachverhalte mit grundsätzlicher Bedeutung
zuständig u.a. für
- Leitung der Börse in eigener Verantwortung
- Zulassung von Unternehmen und Personen zum Börsenhandel
- Verteilung der Skontren
- Notierungsaufnahme, -aussetzung und – einstellung der Preisfeststellung in Wertpapieren
- Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
- tagt auf Antrag bei Verstoss gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Verletzung des kaufmännischen Vertrauens und Ehre
- Verweis, Ordnungsgeld oder vorübergehender Ausschluss von den Börsensitzungen möglich
Die Rechtsaufsicht und Handelsüberwachung ist in drei Ebenen gegliedert:
- Handelsüberwachungsstelle – Börse Düsseldorf
- Börsenaufsicht des Landes – Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zusätzlich gibt es an der Börse Düsseldorf den:
Beratende Funktion bei
- Verteilung der Skontren an Skontroführer
- Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr
- Organisation des Freiverkehrs


