Marktteilnehmer

Am Börsenhandel können nur Unternehmen teilnehmen, die eine Zulassung der Geschäftsführung der Börse Düsseldorf erhalten haben. Privatanleger können nicht direkt an der Börse handeln, sondern nur über einen Intermediär (Bank).
Ein Skontroführer, nach wie vor auch Börsenmakler genannt, ist für die neutrale Feststellung von Börsenpreisen nach dem Meistausführungsprinzip und den Börsenregeln zuständig.
Ein Finanzdienstleister ist ein Unternehmen, das unter anderem Anlagevermittlung, Finanzkommissionsgeschäfte, Eigenhandel für Dritte und Emissionsgeschäfte tätigen dürfen. Sie unterstehen der Aufsicht der BAFin.
Kreditinstitute, die eine eigene Zulassung zum Börsenhandel besitzen. Banken ohne Zulassung können ihre Wertpapiergeschäfte über wiederum zugelassene Abwicklungsbanken tätigen.


