Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG hat am 06. Juli 2023 ein Aktiensplit im Verhältnis 1:2 beschlossen. Der Aktiensplit ist mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Wuppertal am 13.07.2023 wirksam geworden. Das Grundkapital von unverändert EUR 4.680.000,00 ist nunmehr eingeteilt in 3.600.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. An die Stelle einer nennwertlosen Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 sind zwei nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,30 getreten.

Die Preisfeststellung für die Aktien der Alexanderwerk AG – WKN 503200 / ISIN DE0005032007 – wurde im Regulierten Markt mit Ablauf des 25.08.2023 eingestellt.

Die neuen Aktien der Alexanderwerkt AG – WKN A37FTW / ISIN DE000A37FTW0 – wurden mit Wirkung vom 28.08.2023 zum Handel in den Regulierten Markt der Börse Düsseldorf aufgenommen.