SDG-Halbzeitbilanz – Investoren brauchen bessere Daten zur Lenkung ihrer Investitionen

Rolf D. Häßler

Die Halbzeitbilanz fällt ernüchternd aus. Viele der im Jahr 2015 verabschiedeten 17 Haupt- und 169 Unterziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, der Sustainble Development Goals, sind nicht erreicht und wahrscheinlich auch nicht mehr erreichbar. So belegt der jüngst erschienene Global Sustainable Development Report 2023, dass lediglich 15 Prozent der analysierten 140 Einzelmaßnahmen im Zeitplan liegen. Bei mehr als 30 Prozent der Ziele gibt es keine Veränderung oder es wurden seit 2015 sogar Rückschritte verzeichnet. Als Ursachen dafür werden unter anderem die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Schuldenkrise in den Ländern des globalen Südens genannt. Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weltweit stagnieren und ausländische Direktinvestitionen in den Ländern des globalen Südens nicht signifikant steigen.

Eine Hoffnung, die zur Erreichung der SDGs notwendigen Investitionen zu finanzieren, ruhte und ruht auf privaten Investoren. Und in der Tat bilden die farbenfrohen Nachhaltigkeitsziele für viele institutionelle Anleger neben dem Pariser Klimaabkommen eine wichtige Referenz für die Steuerung der Investments und die Messung der nachhaltigkeitsbezogenen Wirkungen ihrer Kapitalanlagen. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, wie die Unternehmen, in deren Aktien und Anleihen man investiert, zur Erreichung der SDGs beitragen. Und so, wie man sich als Investor die CO2-Emissionen der investierten Unternehmen in der eigenen Klimabilanz anlasten muss, verbucht man die SDG-bezogenen Beiträge auf der Habenseite.

Allerdings greift diese Betrachtungsweise zu kurz. Natürlich leistet auch die neue Windkraftanlage in der Oberpfalz einen Beitrag zu SDG 7 und trägt die energetische Sanierung zu SDG 13 bei. Im Fokus der SDGs ist aber die Lebenssituation der Menschen im globalen Süden, bei denen elementare Bedürfnisse wie Nahrung, Wohnraum und Arbeit im Vordergrund stehen. Um hier privates Kapital gezielter einsetzen zu können, benötigen wir vor allem bessere Daten zur Frage, welche Unternehmen mit welchen Produkten und Leistungen wo zur Erreichung der SDGs und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen im globalen Süden beitragen. Hier sind insbesondere die Anbieter der ESG-Ratings gefordert, detailliertere Analysen durchzuführen und bereitzustellen, damit Investoren ihre Investments gezielter lenken und die erzielten Wirkungen fundierter messen und darstellen können.

Newsletter vom 27. September 2023

Rolf D. Häßler – Geschäftsführer
NKI Institut für nachhaltige Kapitalanlagen

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Die ESG-Regulierung kommt vom Kurs ab

Mein erster Chef sagte immer: „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.“ Dieser Spruch kommt mir aktuell immer wieder in den Sinn, wenn ich die vielfältigen Aktivitäten der Regulatoren im Zusammenhang mit der Integration von ESG-Kriterien in den Kapitalmarkt sehe. Nach knapp 30 Jahren beruflicher Tätigkeit rund um die Themen Nachhaltigkeit und nachhaltige Kapitalanlage und so manchem Rückschlag bei der Verankerung des Themas in der Real- und Finanzwirtschaft habe ich mich gefreut, dass das Thema (endlich) auch beim Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden angekommen ist und regulatorischen Rückenwind bekommen hat. Umfragen zeigen hier, dass die Regulatorik bei vielen Banken und Vermögensverwaltern die treibende Kraft hinter der Berücksichtigung von ESG-Aspekten im Risikomanagement, in der Kreditvergabe und in der Kapitalanlage geworden ist. Diese anfängliche Freude hat sich inzwischen mehr als gelegt, wofür es insbesondere drei Gründe gibt.

Zum einen befördern regulatorische Vorgaben und (technische) Grenzwerte die Entwicklung immer nur bis zu einem Punkt – bis zur Erfüllung der definierten Anforderungen. Beispielhaft zeigt dies die EU-Taxonomie. Hier werden für zahlreiche Branchen unter anderem Verbrauchs- und Emissionsgrenzwerte definiert, die eingehalten werden müssen, damit eine wirtschaftliche Tätigkeit als mit der Taxonomie konform und damit als nachhaltig eingestuft wird. Um hier perspektivisch die Entwicklung zu befördern anstatt sie zu bremsen, müssen entsprechende Ziel- und Grenzwerte regelmäßig überarbeitet und verschärft werden. Ob dies gelingen kann, ist angesichts der hohen Komplexität der Taxonomie zumindest fraglich.

Zum anderen fokussieren die deutschen und europäischen Regulatoren stark auf Risiken und stellen den Umgang mit Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken oder auch die Reduzierung der negativen Auswirkungen auf Klima und Umwelt ins Zentrum ihrer Maßnahmen. Der Klima- und Umweltschutz braucht aber auch mutige Innovationen und risikobereite Investoren, die auch mal am Rande der aktuellen technologischen Möglichkeiten investieren. Ein solches Investitionsklima zu schaffen, ist mindestens genauso wichtig wie der Umgang mit Klima- und Umweltrisiken.

Besonders problematisch ist aber, dass die Regulierung so kompliziert geworden ist, dass sie ihr ursprüngliches Ziel aus den Augen verloren hat. Im Bereich der Kapitalanlage war und ist dieses, möglichst viel Kapital in nachhaltige Investitionen umzulenken, um die Transformation der Wirtschaft in Richtung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu finanzieren. Dazu sollte die Bekanntheit nachhaltiger Anlageprodukte bei den Anlegern beispielsweise durch die ESG-Präferenzabfrage gesteigert und die Möglichkeiten für die Anleger, die Nachhaltigkeitsqualität der Fonds einschätzen zu können, verbessert werden. Herausgekommen sind Ansätze und Fragestellungen, die nicht nur für den normalen Anleger nicht mehr nachvollziehbar sind. So soll sich der Privatanleger bei der nachhaltigen Kapitalanlage zwischen drei Optionen – der Berücksichtigung von Vorgaben der EU-Taxonomie, der Principle Adverse Impacts (PAI) oder der Offenlegungsverordnung – entscheiden, die selbst für Anlageprofis kaum verständlich sind.

Daher meine Bitte: Jetzt einmal innehalten und durchatmen, den Kopf aus den Verordnungen und Gesetzestexten heben und überprüfen, ob die Richtung noch stimmt und die Vorgaben so gestaltet werden, dass sie nicht nur gut gemeint, sondern auch so gut gemacht sind, dass wir das anvisierte Ziel erreichen können – die Finanzierung der Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Newsletter vom 26. Oktober 2022

Rolf D. Häßler – Geschäftsführer
NKI Institut für nachhaltige Kapitalanlagen

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Niemand ist gezwungen, in Atomkraft zu investieren

Die Aufregung ist groß, seit die EU-Kommission Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen in die Reihe der nachhaltigen Technologien aufgenommen hat, die im Rahmen der Taxonomie nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten definiert werden. Schnell war hier von Green Washing die Rede – teilweise wurde die Sinn- und Ernsthaftigkeit des gesamten Vorhabens in Frage gestellt, erstmals eine rechtlich verbindliche, technische Definition von „Nachhaltigkeit“ zu schaffen. So richtig die Kritik an der Einstufung der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Atomkraft als nachhaltig ist, so wichtig ist es, die Auswirkungen dieser Einordnung differenziert zu betrachten.

So ist es zum einen wenig zielführend, den Gesamterfolg der Taxonomie an einer Technologie festzumachen – selbst wenn diese eine hohe Symbolkraft hat. Hier haben Experten über mehrere Jahre einen sehr detaillierten und oft ambitionierten Katalog von technischen Anforderungen für eine Vielzahl von wirtschaftlichen Tätigkeiten definiert – von der Herstellung von Zement und Wasserstoff bis zur Gestaltung von Immobilien und eben der Erzeugung von Energie. Damit wird für zahlreiche Industrien ein Entwicklungspfad vorgegeben, der sie in eine klimaverträgliche und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft führt. Dieser wichtige Fortschritt sollte wegen der Aufnahme der Atomkraft nicht in Bausch und Bogen in Frage gestellt werden. Zudem enthält die Taxonomie mit der „Do no significant harm“-Regelung sowie den „Social Safeguard Standards“ selbst Korrekturmechanismen, die dazu führen müssen, dass Atomkraft zwar als klimaverträglich, aber nicht als umweltverträglich und – angesichts der Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Uran – als sozial verantwortlich eingestuft werden kann.

Zum anderen wird auch durch die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie kein Investor dazu gezwungen, in diese Technologie zu investieren. Derzeit gehört beispielsweise die Atomkraft zu den Top 10 der am nachhaltigen Kapitalmarkt in Deutschland genutzten Ausschlusskriterien und alle rund 260 Nachhaltigkeitsfonds, die derzeit mit dem Qualitätssiegel des Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) ausgezeichnet sind, investieren nicht in Unternehmen, die Atomkraftwerke betreiben oder Uran abbauen. Nicht vergessen werden sollte zudem, dass sich auch zahlreiche Banken aus der Finanzierung von Atomkraftwerken zurückgezogen haben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt nicht zu erwarten, dass es zu einer grundlegenden Neubewertung dieser Technologie am Kapitalmarkt kommt.

Newsletter vom 23. Februar 2022

Rolf D. Häßler – Geschäftsführer
NKI Institut für nachhaltige Kapitalanlagen

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Gut investiert – Kosten und Nutzen des Klimaschutzes

„Wenn wir nicht aufhören, immer tiefere Löcher zu buddeln, um an fossile Rohstoffe zu gelangen, graben wir unser eigenes Grab“. Mit dieser drastischen Aussage hat UN-Generalsekretär António Guterres in seiner Eröffnungsrede zum Weltklimagipfel COP26 in Glasgow die Notwendigkeit einer möglichst baldigen Abkehr von fossilen Energien gefordert. Die Energiewende ist dabei der Kernbestandteil einer Transformation der Unternehmen hin zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.

Wenn Deutschland dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2045 erreichen will, muss in den kommenden Jahren massiv in den Klima- und Umweltschutz investiert werden. Wie hoch diese Investitionen sind, hat die KfW in einer neuen Studie berechnen lassen, die von Prognos, Nextra Consulting sowie dem NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen erstellt wurde. Insgesamt, so die Forscher, sind bis 2045 in Deutschland Klimaschutzinvestitionen in Höhe von rund 5 Bill. Euro erforderlich. Verteilt man diese Summe auf die Jahre bis 2045, entstehen Investitionsbedarfe von durchschnittlich 191 Mrd. Euro pro Jahr bzw. 5,2 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Dieser Betrag relativiert sich, wenn man beachtet, dass die Klimaschutzinvestitionen auch solche Investitionen umfassen, die ohnehin getätigt werden müssen. Diese Gelder müssen nach Aussage der KfW aber verstärkt in Alternativen gelenkt werden, die einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Die klimaschutzbedingten Mehrinvestitionen liegen dann, so die KfW, bei jährlich durchschnittlich 72 Mrd. Euro bzw. 1,9 Bill. Euro bis 2045.

Diesen Investitionen stehen steigende Kosten durch Wetterextreme gegenüber, deren Häufigkeit und Heftigkeit durch den Klimawandel nachweislich steigt. So schätzt die Bundesregierung allein die wirtschaftlichen Schäden der Flutkatastrophe vom Juli dieses Jahres in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 29,2 Mrd. Euro. Weltweit verursachten Naturkatastrophen im Jahr 2020 nach Berechnungen des Rückversicherers Munich Re volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von rund 210 Mrd. US-Dollar, von denen etwa 82 Mrd. US-Dollar versichert waren.

Diese Zahlen machen deutlich, dass Kapital, das in den Klimaschutz fließt, volkswirtschaftlich gut investiert ist. Nun kommt es darauf an, dass die Kosten des Klimawandels auch auf der Ebene der einzelnen Unternehmen transparent und betriebswirtschaftlich relevant werden – beispielsweise durch einen CO2-Preis, der die wahren Kosten fossiler Energien widerspiegelt. Dann besteht eine gute Chance, dass wir aufhören, in tiefen Löchern nach klimaschädlichen Rohstoffen zu graben.

Newsletter vom 10. November 2021

Rolf D. Häßler – Geschäftsführer
NKI Institut für nachhaltige Kapitalanlagen

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