„PRIMA – Global Challenges“ als nachhaltiges Finanzprodukt ab sofort mit Artikel-9-Zulassung

Ab August 2022 müssen Kunden von Finanzinstituten und -vermittlern im Vorfeld einer Produktempfehlung zu ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen befragt werden. Der PRIMA Global Challenges – ein Fonds auf Basis Nachhaltigkeitsindex GCX der Börse Hannover – wurde zum 01.08.2022 als nachhaltiges Finanzprodukt gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) zugelassen.

Keine Kursdaten

Hierzu schreibt die Fondsgesellschaft am 04.08.2022 in ihrem Newsletter:

Dreifacher Nachhaltigkeitsansatz, 100% Transparenz

Unternehmen, die es ins Fondsportfolio schaffen wollen, müssen einen wegweisenden Beitrag zu einer wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen leisten. Im Fonds werden diese sieben großen Handlungsfeldern – „Global Challenges“ – zugeordnet:

  •  Klimawandel
  •  Trinkwasser
  •  Waldwirtschaft
  •  Artenvielfalt
  •  Bevölkerungsentwicklung
  •  Armut
  •  Verantwortliche Unternehmensführung

Abgesehen von dem positiven Impact seines Geschäftsmodells, muss jedes Unternehmen hohe ökologische, soziale und geschäftsethische Standards erfüllen. Darüber hinaus darf es nicht unter eines der ausgeschlossenen Geschäftsfelder fallen. PRIMA veröffentlicht sämtliche Unternehmen in einem Factbook und benennt ihren jeweiligen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, ihre Stärken und ihr Verbesserungspotenzial. Auch die aktuellen Ausschlusskriterien sowie der CO2-Fußabdruck werden regelmäßig ermittelt und bereitgestellt. Taxonomie-Daten zur Erfüllung der EU-Umweltziele sollen angeboten werden, sobald belastbare Angaben zur Verfügung stehen.

Überzeugende Ergebnisse seit 2013

Das Fondsportfolio enthält rund 50 Aktien aus zahlreichen Branchen. Atomkraft und Erdgas bleiben ausgeschlossen (Erdgasproduzenten ab einem Umsatzanteil von 5%). Alle Unternehmen stammen aus den Industrieländern Westeuropas, Nordamerikas oder Japan.

Portfolioberater des PRIMA – Global Challenges ist ACATIS, eine der renommiertesten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland. Das Team um Dr. Hendrik Leber und Johannes Hesche erwirtschaftete seit Einführung der aktuellen Anlagestrategie am 31.10.2013 eine Wertsteigerung in Höhe von 117,3% oder durchschnittlich 9,3% pro Jahr (Stand: 31.07.2022).

Ein Baum für jeden Anleger

Investmentfonds mit Aktienanteil sind langfristige Anlageinstrumente, die über längere Zeiträume in der Regel eine attraktivere Wertentwicklung als viele andere Kapitalanlagen erzielen. Höhere Kursschwankungen sind der Preis dafür. Diese sollten nicht mit Wertschwankungen verwechselt werden. Wer langfristig investiert und von seiner Investition überzeugt ist, kann und sollte tagespolitische Einzelereignisse (auch Großereignisse), die vorübergehend die Kapitalmärkte belasten können, ignorieren. Bei gefallenen Kursen nachzukaufen oder neu einzusteigen, hat bisher langfristig nur selten geschadet.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihre
PRIMA Fonds Service GmbH

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Niemand ist gezwungen, in Atomkraft zu investieren

Die Aufregung ist groß, seit die EU-Kommission Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen in die Reihe der nachhaltigen Technologien aufgenommen hat, die im Rahmen der Taxonomie nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten definiert werden. Schnell war hier von Green Washing die Rede – teilweise wurde die Sinn- und Ernsthaftigkeit des gesamten Vorhabens in Frage gestellt, erstmals eine rechtlich verbindliche, technische Definition von „Nachhaltigkeit“ zu schaffen. So richtig die Kritik an der Einstufung der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Atomkraft als nachhaltig ist, so wichtig ist es, die Auswirkungen dieser Einordnung differenziert zu betrachten.

So ist es zum einen wenig zielführend, den Gesamterfolg der Taxonomie an einer Technologie festzumachen – selbst wenn diese eine hohe Symbolkraft hat. Hier haben Experten über mehrere Jahre einen sehr detaillierten und oft ambitionierten Katalog von technischen Anforderungen für eine Vielzahl von wirtschaftlichen Tätigkeiten definiert – von der Herstellung von Zement und Wasserstoff bis zur Gestaltung von Immobilien und eben der Erzeugung von Energie. Damit wird für zahlreiche Industrien ein Entwicklungspfad vorgegeben, der sie in eine klimaverträgliche und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft führt. Dieser wichtige Fortschritt sollte wegen der Aufnahme der Atomkraft nicht in Bausch und Bogen in Frage gestellt werden. Zudem enthält die Taxonomie mit der „Do no significant harm“-Regelung sowie den „Social Safeguard Standards“ selbst Korrekturmechanismen, die dazu führen müssen, dass Atomkraft zwar als klimaverträglich, aber nicht als umweltverträglich und – angesichts der Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Uran – als sozial verantwortlich eingestuft werden kann.

Zum anderen wird auch durch die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie kein Investor dazu gezwungen, in diese Technologie zu investieren. Derzeit gehört beispielsweise die Atomkraft zu den Top 10 der am nachhaltigen Kapitalmarkt in Deutschland genutzten Ausschlusskriterien und alle rund 260 Nachhaltigkeitsfonds, die derzeit mit dem Qualitätssiegel des Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) ausgezeichnet sind, investieren nicht in Unternehmen, die Atomkraftwerke betreiben oder Uran abbauen. Nicht vergessen werden sollte zudem, dass sich auch zahlreiche Banken aus der Finanzierung von Atomkraftwerken zurückgezogen haben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt nicht zu erwarten, dass es zu einer grundlegenden Neubewertung dieser Technologie am Kapitalmarkt kommt.

Newsletter vom 23. Februar 2022

Rolf D. Häßler – Geschäftsführer
NKI Institut für nachhaltige Kapitalanlagen

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