VW – ein weiterer Sargnagel für den deutschen Mittelstand

Monatlicher Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

Der Niedergang der deutschen Automobilindustrie ist schon lange auch im Mittelstand angekommen. Aber als Brandbeschleuniger muss man den „Riesen“ Volkswagen ansehen.

Der Niedergang von Volkswagen lässt sich auf mehrere zentrale Faktoren zurückführen. Ein wesentlicher Punkt ist der Diesel-Skandal im Jahr 2015, bei dem bekannt wurde, dass VW Abgaswerte manipuliert hatte. Diese Manipulation führte zu Milliardenstrafen und Rückrufen von Millionen Fahrzeugen, was das Vertrauen der Kunden und Investoren stark erschütterte. Besonders in den USA erlebte VW einen erheblichen Imageverlust, der das Unternehmen langfristig belastete. Dies führte zu rückläufigen Verkaufszahlen und machte es schwer, in den Bereich der Elektromobilität vorzudringen.

VW hielt zu lange am ausschließlichen Diesel- und Benzinantrieb fest, während Konkurrenten wie Tesla früh auf Elektromobilität setzten und somit Marktanteile gewannen. Diese Marktveränderungen, in Kombination mit strengeren Umweltvorschriften und einem wachsenden Fokus der Verbraucher auf nachhaltige Mobilität, verstärkten den Druck auf VW zusätzlich.

Trotz einer späten Reaktion auf den Elektromobilitätstrend begann VW schließlich, massiv in die Entwicklung von Elektrofahrzeugen zu investieren. Neue Modelle zeigen, dass der Konzern versucht, den Rückstand aufzuholen und sich neu zu positionieren. Doch interne Konflikte und Managementprobleme bremsten die Transformation des Unternehmens. Führungsstreitigkeiten zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat (Politik) erschwerten wichtige Entscheidungen, was den Wandel hin zu einem modernen, elektrifizierten Unternehmen verzögerte.

Wer glaubt, dass es bei BMW oder Mercedes deutlich anders aussieht, täuscht sich. Der deutsche Mittelstand, insbesondere die Zulieferindustrie, ist eng mit den großen Automobilkonzernen verflochten. Die verspätete Umstellung dieser Konzerne auf die Elektromobilität stellt viele mittelständische Unternehmen vor erhebliche Probleme. Viele Zulieferer haben sich auf die Produktion von Komponenten für den klassischen Verbrennungsmotor spezialisiert, darunter Teile, die in Elektrofahrzeugen nicht mehr benötigt werden. Dies birgt für viele Unternehmen existenzielle Risiken.

Die notwendige Umstellung auf Elektromobilität bedeutet für den Mittelstand enorme Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Umstrukturierung der Produktionsstätten. Elektroautos benötigen weniger mechanische Bauteile, dafür aber hochspezialisierte elektronische Komponenten wie Batterien und Steuerungssysteme. Diese neuen Anforderungen erfordern sowohl technologische Weiterentwicklung als auch den Aufbau neuer Fertigungskapazitäten. Zudem setzt der internationale Wettbewerb den deutschen Mittelstand unter zusätzlichen Druck. Unternehmen wie Tesla und chinesische Automobilhersteller haben frühzeitig auf Elektromobilität gesetzt und drängen mit innovativen und oft kostengünstigeren Lösungen auf den Markt. Deutsche Zulieferer laufen Gefahr, technologisch und preislich ins Hintertreffen zu geraten, wenn sie den Wandel zur Elektromobilität nicht rechtzeitig vollziehen.

Die politischen Rahmenbedingungen tragen ebenfalls zur schwierigen Lage des Mittelstands bei. Während die deutsche Politik mittlerweile ehrgeizige Ziele für die Elektromobilität formuliert, kam klare Unterstützung für den Mittelstand lange Zeit zu kurz.

Für viele mittelständische Unternehmen sind die dafür notwendigen finanziellen Mittel für den Strukturwandel schwer aufzubringen. Traditionell greifen sie zur Finanzierung auf Bankkredite oder Eigenkapital zurück. Diese Optionen sind jedoch begrenzt, insbesondere für Unternehmen, die in neue Technologien oder Märkte investieren wollen.

Internationale Kapitalmärkte und ausländische Investoren bieten grundsätzlich eine Möglichkeit, zusätzliche Mittel zu beschaffen. Durch den Zugang zu globalen Kapitalmärkten können Unternehmen ihr Finanzierungsrisiko besser streuen und sich von der Abhängigkeit von nationalen Banken befreien. Aber wir sprechen hier über ein zartes Pflänzchen, was von den Unternehmen und den Investoren gleichermaßen gehegt und gepflegt werden muss. Die sicherlich notwendige Diskussion, um den „Innovations-Tiefschlaf“ der deutschen Automobilkonzerne wird auch international wahrgenommen und schlägt sich eben nicht nur in sinkenden Aktienkursen der „Riesen“ wieder. 

Betrachten wir die Nordic Bonds: Sie gewinnen bei mittelständischen Unternehmensanleihen zunehmend an Beliebtheit, da sie sowohl Unternehmen als auch Investoren attraktive Vorteile bieten, wie beispielsweise höhere Renditen und eine effiziente Abwicklung. Für Unternehmen bedeuten diese Bonds eine Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen sowie den Zugang zu einer breiteren, internationalen Investorenbasis. Die Emissionen sind zudem schnell und kostengünstig, häufig zu besseren Konditionen als auf herkömmlichen Anleihemärkten.

Allerdings bleiben internationale Investoren trotz ihrer Suche nach Rendite vorsichtig. Sie haben Zweifel, ob die Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in der Lage sind, diese alternative Finanzierung zu bedienen. Daher beobachten sie die Entwicklungen in Deutschland aufmerksam und handeln zurückhaltend.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE000A3EYLC7, WKN A3EYLC) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Disclaimer:
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist Herausgeber des vorliegenden Dokumentes. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen, die die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für zuverlässig erachtet, kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist nicht geeignet, als Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und Meinungen stellen ausschließlich die Beurteilungen, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar und können zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG  oder ihre verbundenen Unternehmen können von Zeit zu Zeit Bestände an den in diesem Dokument  genannten Wertpapieren oder an darauf basierenden derivaten Finanzinstrumenten halten, können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben, und können – soweit gesetzlich zulässig – die hierin enthaltenen Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer Veröffentlichung verwendet haben.
Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die Übersendung oder Weitergabe dieses Dokuments nicht begründet. Jeder Empfänger muss eigene Anstrengungen unternehmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG haftet weder für Konsequenzen aus dem Vertrauen auf in diesem Dokument enthaltenen Meinungen oder Aussagen noch für Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Jede US-Person, die dieses Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen Dienstleister.

mwb Kapitalmarkt-Standpunkt

vom 18. September 2024
Zum Newsletter anmelden

Kai Jordan – Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

Kontakt und weitere Informationen:
mwb Wertpapierhandelsbank AG         
Kai Jordan                 
Kleine Johannisstraße 4        
20457 Hamburg                     
Tel: +49 40-360995-20                    
E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com

Geprüft

Monatlicher Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

Mittlerweile duckt man sich und hofft das der Sturm vorbeizieht. Egal ob rückwirkend oder in die Zukunft gerichtet:
Schnell ist der Vorwurf gemacht. Das hättet ihr doch wissen müssen. Ihr als begleitende Bank habt doch vor der Emission eine Due-Diligence durchgeführt. Und da soll Euch wirklich nichts aufgefallen sein? Die Kommunikationsagentur hat die Unterlagen doch auch ausgiebig eingesehen. Nichts gemerkt? Die Juristen, die den Prospekt erstellt haben, müssten doch auch etwas mitbekommen haben. Alles Vorwürfe von „geschädigten“ Anlegern und der Medien, die häufig vorschnell den Zeigefinger erheben, ohne die gesamte Wahrheit zu kennen.

Im Wirtschaftsleben kommt es auf korrekte Zahlen an. Besonders dann, wenn Firmen beispielsweise an die Börse gehen, Fremdkapital – egal, ob als Kredit oder als Anleihe – aufnehmen, ein anderes Unternehmen kaufen oder, neuerdings in Mode gekommen, um staatliche Hilfen ersuchen. Ob Geldgeber oder Geschäftspartner: Alle müssen sich darauf verlassen können, dass die Bilanzzahlen stimmen. Dafür gibt es Wirtschaftsprüfer, die den Firmen korrekte Zahlen bestätigen.

Aber das Brennglas wird eigentlich immer nur auf die „Big Five“ der Wirtschaftsprüfer gerichtet: PwC, EY, KPMG, Deloitte und BDO. Es wird auf die Vermischung von Beratung und Prüfung hingewiesen. Denn, wie ist ein Testat zu bewerten, wenn gleichzeitig ein lukrativer Beratungsauftrag vorhanden ist?

Ein relativ frischer „großer“ Skandal ist die Wirecard-Pleite und dabei die unsägliche Rolle von EY. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war wohl mehr als ein Jahrzehnt „williger“ Gehilfe der Unternehmensführung bei dem Aufbau eines Kartenhauses, was die deutsche Aufsichtsbehörde Apas in ihrem nichtöffentlich zugänglichen Prüfungsbericht Ende des Jahres 2023 wohl deutlich moniert hat. Glücklicherweise für EY ist aber auch festgestellt worden, dass zwar Pflichtverletzungen stattgefunden haben: Fahrlässigkeit – aber kein Vorsatz.

Dieser Aspekt ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen greift die gesetzliche Begrenzung der Haftung von Wirtschaftsprüfern nicht. Dem Apas-Bescheid dürfte auch einige Bedeutung für zivilrechtliche Auseinandersetzungen zukommen. Die Commerzbank will rund 200 Millionen Euro von EY erstreiten. Die Aktionärsvertretung DSW reichte eine Klage über 700 Millionen Euro ein und – last but not least – hat der Wirecard-Insolvenzverwalter eine Schadensersatzklage gegen EY über 1,5 Milliarden Euro eingereicht.

Ein besonders absurder Fall ist schon ein paar Jährchen her. EY wurde 2002 von der Bafin für eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt und führte diese im Herbst durch. Hier ging EY wohl durch die Lappen, dass ein entscheidendes Konto gar nicht existierte. Gerüchteweise gab es auch mit Tipp-Ex manipulierte Kontoauszüge. Erst nach Wechsel der Geschäftsführung bei Phönix im Jahr 2005 meldete diese die „Differenz“ bei der Bafin und diese beantragte kurz darauf die Insolvenz und erklärte den später stark umstrittenen  „Entschädigungsfall“ durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierfirmen (EdW).  Diese klagte gegen EY, weil aus ihrer Sicht der Eintritt des Entschädigungsfalles bereits spätestens im Mai 2003 und nicht erst im Frühjahr 2005 festgestellt worden wäre, wenn pflichtgemäß geprüft worden wäre. Dann hätte die Klägerin wesentlich geringere Entschädigungen leisten müssen.

Die Klage der EdW wurde sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der EdW zurückgewiesen.

Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes könne die Klägerin aus dem zwischen der BaFin und EY geschlossenen Vertrag keine Ansprüche herleiten. Denn der Vertrag zwischen der Bafin und der beklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entfalte keine Schutzwirkung zugunsten der EdW, da – vereinfacht dargestellt – die EdW nicht Vertragspartei war sondern die Bafin und dieser ja kein Schaden entstanden sei. So blieben die EdW bzw. die hier Beitrags- und Sonderumlagepflichtigen Wertpapierfirmen auf dem Verlust sitzen.

Die „Big-Five“ und die Großmandate sind aus unserer Sicht aber nur die Spitze des Eisbergs. Auch kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften machen möglicherweise „Fehler“; dann eben bei mittelständischen Unternehmen. Hier sind ebenfalls langjährige Beziehungen entwickelt worden. So hat ein eher mittelständischer Wirtschaftsprüfer eine Markenrechts-Forderung der Firma Zamek über 6 Millionen Euro 2013 als werthaltig testiert. Das Unternehmen musste noch im selben Jahr Insolvenz anmelden. Ein eher amüsanter Fall – außer eben für Anleger, Lieferanten und Mitarbeiter. Zamek hat einen türkischen Produzenten von Tütensuppen und Säften mit Namen Tamek vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt, wegen der Namensähnlichkeit und der selben farblichen Produktausstattung. Und zwar auf 6 Millionen Euro. Tamek wiederum hat mittlerweile Gegenklage eingereicht und macht geltend, dass Tamek teilweise in verschiedenen Märkten schon lange vor Zamek existent gewesen sei – also der Markenname älter sei. Der Fall ist heute (2024) unseres Wissens noch anhängig. Aber auf jeden Fall ist die Deklaration als „werthaltige Forderung“, die der Bilanz zu einer „schwarzen Null“ verholfen hat, fragwürdig. Das konnten Berater der Mittelstandsanleihe nicht absehen.

Schauen wir zurück und sehen uns die Insolvenz von KTG-Agrar im Jahr 2016 an. Das bei Sigi Hofreiter nicht alles koscher wirkte, war vielen klar. Auch den beratenden Unternehmen. Aber KTG-Agrar konnte immer wieder auf die Testate der Wirtschaftsprüfer hinweisen. Erst kurz vor der Insolvenz hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möhrle Happ Luther in einer Pflichtmitteilung die Bestätigungsvermerke für den Jahres- und Konzernabschluss widerrufen. Der Grund: „Dass der Rechtsschein der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerkes am 12. Mai 2016 und damit vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens beseitigt werden solle.“ Bestes Juristendeutsch. Oder laienhaft ausgedrückt: Da rudert aber einer gewaltig zurück und möchte nicht in den Strudel geraten.

Ganz aktuell die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 16 Millionen Euro des Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß gegen die ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Deutschen Lichtmiete AG. Aus Sicht des Insolvenzverwalters wäre die Deutsche Lichtmiete und ihre drei operativen Töchter zum 31.12.2019 insolvent gewesen. Dennoch wurde erfolgreich geprüft und testiert. Berater und Anleger haben sich auf diese Testate verlassen. Ein vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass zum 31.12.2019 für das Unternehmen keine positive Fortführungsprognose bestanden habe. Damit sind auch alle folgenden Jahresabschlüsse der DLM ungültig. Die Gerichte haben das Sagen.

Kapitalmarktberater machen Fehler. Nicht jede Due-Diligence ist wirklich gut. Die handelnden Personen in einem Unternehmen, das auf den Kapitalmarkt drängt, wirken nicht immer seriös und vertrauenswürdig. Diese Dinge können zu Recht kritisiert werden. Aber niemand sollte vergessen, dass es für alle Berater sehr schwierig ist, ein geprüftes und testiertes Unternehmen nicht am Kapitalmarkt zu unterstützen. Manchmal hat man ein ungutes Gefühl – schaut sich aber dann noch einmal die Jahresabschlüsse und die Prognosen der Wirtschaftsprüfer an und kommt zu dem Schluss, dass man sich vielleicht täuscht. Zum Glück hat man zumeist auch Recht. Aber diese Fälle werden nicht so öffentlichkeitswirksam, denn machen wir uns nichts vor: „Bad news are good news“ und treiben die Auflagezahlen oder die Klicks nach oben.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE000A3EYLC7, WKN A3EYLC) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Disclaimer:
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist Herausgeber des vorliegenden Dokumentes. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen, die die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für zuverlässig erachtet, kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist nicht geeignet, als Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und Meinungen stellen ausschließlich die Beurteilungen, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar und können zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG  oder ihre verbundenen Unternehmen können von Zeit zu Zeit Bestände an den in diesem Dokument  genannten Wertpapieren oder an darauf basierenden derivaten Finanzinstrumenten halten, können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben, und können – soweit gesetzlich zulässig – die hierin enthaltenen Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer Veröffentlichung verwendet haben.
Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die Übersendung oder Weitergabe dieses Dokuments nicht begründet. Jeder Empfänger muss eigene Anstrengungen unternehmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG haftet weder für Konsequenzen aus dem Vertrauen auf in diesem Dokument enthaltenen Meinungen oder Aussagen noch für Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Jede US-Person, die dieses Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen Dienstleister.

mwb Kapitalmarkt-Standpunkt

vom 22. August 2024
Zum Newsletter anmelden

Kai Jordan – Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

Kontakt und weitere Informationen:
mwb Wertpapierhandelsbank AG         
Kai Jordan                 
Kleine Johannisstraße 4        
20457 Hamburg                     
Tel: +49 40-360995-20                    
E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com